Die positive Nutzenerfahrung des Verbrauchers darf außerdem nicht einmalig sein, sondern sie muss wiederholbar sein. Der Verbraucher benötigt somit eine Orientierung, die ihm eine Qualitätsgarantie vermittelt. Er muss sich sicher sein können, dass das angebotene Produkt aus derselben Herkunftsstätte stammt wie das, mit dem er schon einmal eine gute Erfahrung gemacht hat. Die Einmaligkeit des Namens muss folglich gewährleistet sein. Dazu muss der Name unter Markenschutz gestellt werden.
Wird das Produkt auf mehreren Märkten angeboten, sind auch sprachliche und kulturelle Aspekte auf den betreffenden Märkten zu beachten. Der Name darf zum Beispiel in einer relevanten Sprache nicht unaussprechbar sein und darf in dieser Sprache keine negative Bedeutung oder Konnotation haben. Er muss in dieser Sprache im entsprechenden Staat frei und als Marke schützbar sein. Mehr...