



Dynamisches Branding
Audio-Jingles, Video-Clips und Multimedia-Effekte sind besonders geeignet, um ein Unternehmen oder ein Produkt
in den Köpfen der Marktteilnehmer zu verankern. Der mit einem sich bewegenden Bild gestaltete Startbildschirm eines
Computerspiels oder einer Software-App, der Jingle einer Radiosendung oder die stets wiederkehrende Klangfolge, die auf
einem Bahnhof oder Flughafen eine Durchsage einleitet, oder gar der brüllende Löwe im Abspann eines Kinofilms, alle diese
dynamischen Effekte können - wie die klassische statische Wort- oder Bildmarke - Herkunftshinweischarakter haben.

Diese dynamischen Merkzeichen und Herkunftshinweise sind als Klangmarken, Bewegungsmarken
oder Multimediamarken schützbar. So ist die Klangmarke nicht mehr wie seinerzeit die Hörmarke an eine grafische Wiedergabe in Form von Noten
oder eines Sonogramms gebunden, sondern es lassen sich grudsätzlich alle Arten von Geräuschen markenrechtlich schützen, vom
röhrenden Hirsch über den Herzschlag bis hin zu synthetischen Fahrgeräuschen von Elektrofahrzeugen.
Auch die Hologramm-Marke ist eine dynamische Marke, bei der das sich beim Betrachten des Hologramms unter
unterschiedlichen Blickwinkeln verändernde Bild als Bildfolge wiedergegeben wird. Ein derartiger Markenschutz ermöglicht es,
Hologramme wirksam als Echtheitszertifikate von Produkten einzusetzen und Produktfälschungen über das mitgefälschte
Hologramm mit den Mitteln des Markenrechts zu unterbinden.
Motion-Branding
Eine Bewegungsabfolge, wie ein sich dynamisch aufbauendes Bildzeichen, kann ein Produkt oder ein Unternehmen kennzeichnen, indem eine Assoziation zwischen der Bewegungsabfolge
und dem Produkt oder Unternehmen hergestellt wird. Beispiele dafür sind dynamische Bildeffekte am Anfang oder Ende von Werbe-Clips, beim Einschalten des Navigationssystems im Auto oder beim Öffnen einer Computer-App.
Sind diese Bewegungsabfolgen kurz und prägnant, können sie als Bewegungsmarke (ohne Ton) oder als Multimediamarke (Bild und Ton) schützbar sein.
Auditiv-Branding
Eine Klangfolge kann, wenn sie kurz und prägnant ist, ein Produkt oder ein Unternehmen kennzeichnen. Für Auditiv-Branding eignet sich der Markenschutz als Klangmarke.
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